Patienteninformation, Früherkennung des Grünen
Stars (Glaukom)
Liebe Patientin, lieber Patient,
diese Praxis beteiligt sich an der bundesweiten augenärztlichen Initiative
zur
Früherkennung des Grünen Stars.
Der Grüne Star (Glaukom) ist eine Erkrankung der Augen, die rund
2,4 % der Gesamtbevölkerung ab dem 40. Lebensjahr befällt und
deren Häufigkeit auf über 7 % im höheren Alter steigt.
Rund 800.000 Glaukom-Patienten gibt es in Deutschland, bei etwa 3 Millionen
liegt eine Vorstufe dieser Erkrankung vor.
Was ist ein Glaukom?
Es handelt sich um einen langsam fortschreitenden Sehnervenschwund mit
Verfall des Gesichtsfeldes, oft - aber bei weitem nicht immer - verbunden
mit einer krankhaften Erhöhung des Augeninnendruckes. Der Glaukom-Kranke
bemerkt die schleichende Einschränkung des Sehvermögens meist
erst dann, wenn es (fast) zu spät ist. Eine rechtzeitige, das heißt
so früh wie möglich einsetzende Behandlung kann einen irreparablen
Schaden verhindern.
Was bedeutet Glaukom-Vorsorge? Was können Sie davon erwarten?
Der Augenarzt nimmt eine gezielte Untersuchung der Sehnerven
vor und bewertet sie zusammen mit den Ergebnissen der Augeninnendruckmessung.
Dann kann er Ihnen eine der folgenden Auskünfte geben:
- Ihre Augen sind nicht am Glaukom erkrankt. Die nächste Glaukomvorsorge
sollte in 3 Jahren wiederholt werden. Sind Sie älter als 65, sollte
alle 1 – 2 Jahre kontrolliert werden.
- Ihre Augen sind wahrscheinlich gesund. Zur Sicherheit sind jedoch
weiterführende diagnostische Maßnahmen oder auch kurzfristige
Kontrollen angezeigt.
- Ein bisher unentdecktes Glaukom bzw. eine Frühform davon muss
behandelt werden. Dies geschieht in der Regel medikamentös.
Wer trägt die Kosten?
Anders als bei der Krebsfrüherkennung, die von den Krankenkassen
bezahlt wird, gehört die Untersuchung zur Früherkennung des
Glaukoms leider nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Dafür
bezahlen Sie privat ein maßvolles Honorar an Ihre(n) Augenärztin/Augenarzt.
Unabhängig davon werden alle Patientinnen und Patienten, die sich
bisher wegen eines Grünen Stars oder eines Verdachts auf Glaukom
in Behandlung oder Kontrolle befanden oder für ein Glaukom typische
Symptome oder Befunde aufweisen, unverändert zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkasse untersucht bzw. behandelt.
Alle weiteren hierzu notwendigen Maßnahmen des Leistungskatalogs
der gesetzlichen Krankenkassen zur Abklärung und/oder Behandlung
werden voll und ganz von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Vervollständigen Sie Ihren Vorsorge-Check. Es lohnt sich für
Sie in jedem Falle.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne.
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